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BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 36/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Übernahme einer Verpflichtung zur Zahlung einer Hypothekengewinnabgabe in einem Pachtvertrag - Auslegung eines Pachtvertrages - Rechtmäßigkeit einer Entscheidung über die durch einen erledigten Räumunganspruch und Herausgabeanspruch entfallenden Kosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.01.1966 - VIII ZR 36/65
- BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 36/65
- BGH, 20.09.1967 - VIII ZR 36/65
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.1967 - V ZR 110/65
Entscheidung nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) durch Urteil - Ende des …
Auszug aus BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 36/65
Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsansicht des V. Zivilsenats an, die dieser in seinem Urteil vom 24. Februar 1967 - V ZR 110/65 - (WM 1967, 533 = NJW 1967, 1131 = BGH Warn 1967 Nr. 59) ausgesprochen hat.
- BGH, 25.01.1982 - VIII ZR 310/80
Einrede des nicht erfüllten Vertrages - Rechtmäßigkeit der EInrede des …
Da nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der Gebrauchtwagenhandel unter den Begriff des Autohandels fällt und eine Vertragsurkunde die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich hat (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 40. Aufl. Anh. zu § 286 unter "Vertragsurkunde"), hat die Klägerin für die Richtigkeit ihrer Behauptung, unter Autohandel im Sinne des Vertrages sei abweichend vom objektiven Erklärungsinhalt nur zu verstehen, daß dem Beklagten die Möglichkeit gegeben werden sollte, eine "Anlaufstelle" für Freiburger Kunden des von ihm in Bad Krozingen geführten Autohandelsgeschäftes zu schaffen, den Beweis zu erbringen (vgl.Senatsurteil vom 5. Juli 1967 - VIII ZR 36/65, nicht veröffentlicht).